Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Hotel Fuchsbau


I.       Geltungsbereich

 1.    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). 

          Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gast-aufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.


 2.    Abweichende Bestimmungen, auch, soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

II.      Vertragsschluss, - partner

 1.    Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (Im Nachfolgenden: Vertrag) zustande.

 

2.    Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel 

       eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

 

3.    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

III.      Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

 1.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2.    Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für den Gast oder dem Besteller veranlasste Leistungen und 

       Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Die Preise verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreise des Gastes vier Monate und erhöhen sich die gesetzliche

       Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsabschluss, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise, um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben 

       erhöht haben.

 

3.    Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast nach Vertragsabschluss gewünschten Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für 

       die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

 

4.    Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen 

       nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber

       Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren 

       Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.

 

5.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine 

       können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

6.    Im begründeten Fällen z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des 

       vorstehenden  Abs. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur ollen Vergütung zu verlangen.

 

7.    Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine

       solche nicht bereits gemäß des vorstehenden Abs. 6 und/oder Abs. 7 geleistet wurde.

 

8.    Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.


IV.        Rücktritt des Gastes/ Stornierung

 1.    Das Hotel räumt dem Gast ein Rücktrittrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

       a)   Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung.

       b)   Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt 100 % des vertraglich vereinbarten Preises 

             für Übernachtung mit oder ohne Frühstück. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

2.    Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

3.    Hat das Hotel dem Gast im Vertag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung 

       ist deren Zugang im Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

 V.        Rücktritt des Hotels

 1.    Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV ABS 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Zimmer vorliegen und der Gast             auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs nicht verzichtet.

 

2.     Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

3.     Ferner ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

          ·        Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

          ·        Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. bezüglich Person des Gastes oder Zwecks, gebucht werden;

          ·        Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbereich, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem 

                Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

          ·        Eine unbefugt Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer II Abs. 3 vorliegt;

          ·        Ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt,

          ·        das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende 

                 Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

          ·        der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder

                 seine Zahlungen eingestellt hat;

          ·        ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

          ·        ein Gast bei Inanspruchnahme sogenannter begünstigter Preise Falschangaben macht und/oder der damit verbundenen Nachweispflicht nicht nachkommt (Ziffer III., Abs. 2).


4.     Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.


5.     In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

VI.           An- und Abreise

1.    Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.


2.    Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


3.    Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig 

       zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.


4.    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 100 % des vollen 

      gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


VIII.         Haftung des Hotels, Verjährung

1.      Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläs-sigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf 

         einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und   

          vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an 

          den Leistungen des Ho-tels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu behe-ben und einen möglichen Schaden gering 

          zu halten.


2.      Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige 

         Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.


3.     Für alle sonstigen Schäden, die nicht von der Ziffer VII Abs. 2 umfasst und die durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf 

        die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.


4.     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch 

        in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes,

        bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.


5.     Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.


6.     Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des 

        schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, 

        eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.


IX.          Schlussbestimmungen

 1.    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Zur Wahrung der 

        in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Schriftformerfordernisse genügt auch die Abgabe der entsprechenden Erklärung per Telefax oder E-Mail.      


2.     Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels (Dennewitzer Str. 23a, 14913 Jüterbog).


3.     Gerichtsstand ist – wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – der Sitz des Hotels. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der 

        Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.


4.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


5.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die 

        gesetzlichen Vorschriften.

 

 (Stand: 01.07.2023)

 

 
 
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